Bekanntmachung - Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Donnerstag, 14. September 2023

Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Bundesfreiwilligendienst

Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, dass dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Daten von Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im kommenden Jahr volljährig werden, Daten übermittelt werden.

Diese Datenübermittlung ist nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.

Personen, die mit der Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht einverstanden sind, können dies der Verwaltungsgemeinschaft Wemding mitteilen. Der Widerspruch kann über ein Antragsformular eingereicht werden. Das Antragsformular ist im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Wemding erhältlich.