Donnerstag, 03. Juli 2025
Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, für die eine Gestattung nach § 12 GastG erforderlich ist (Ausschank von alkoholischen Getränken), ergeben sich künftig folgende Änderungen:
Die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG bleibt unberührt und ist weiterhin, in gewohnter Weise mindestens 1 Woche vorher, durch den Veranstalter erforderlich (sofern es ich um keine kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche oder religiöse Veranstaltung handelt). Die Erlaubnis hierüber wird weiterhin mit einem formellen Bescheid erteilt, sowie ggf. ein erforderlicher Auflagenbescheid erstellt.
Im übrigem weisen wir darauf hin, wer eine öffentliche Vergnügung veranstaltet oder alkoholische Getränke ausschenkt und dies nicht rechtzeitig bei der Gemeinde / VG anzeigt handelt ordnungswidrig!
Der entsprechende Antrag kann von der VG-Homepage weiterhin heruntergeladen werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag, kann per Post oder Mail an ordnungsamt@vg-wemding.de eingereicht werden.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der VG Wemding unter Tel. 09092/9690-23 oder -18 gerne zur Verfügung.
Verwaltungsgemeinschaft Wemding
Ordnungsamt