Datenschutzgrundverordnung

Die Artikel 13 und 14 der DSGVO verpflichten die einzelnen Ämter und Sachgebiete dazu, betroffene Personen zu informieren, wenn Sie von Ihnen personenbezogene Daten erheben.

Die Informationsblätter für die einzelnen Fachgebiete finden Sie nachfolgend. 

Auskünfte gibt der Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsgemeinschaft Wemding.