Donnerstag, 1. Oktober 2026
Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten zu widersprechen. Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. Bereits früher abgegebene Erklärungen über die Eintragung einer Übermittlungssperre brauchen nicht erneuert werden.
Es handelt sich dabei um Datenübermittlungen an:
Personen, die mit der Übermittlung ihrer Daten in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Verwaltungsgemeinschaft Wemding mitteilen. Der Widerspruch kann auch über das Bürgerserviceportal auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wemding eingereicht werden.