Mittwoch, 6. Mai 2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
da es immer wieder zu Nachfragen aufgrund einer angeblich fehlerhaften Abbuchung der Grundsteuer aufgrund Eigentümerwechsel kommt hier einige Anmerkungen dazu:
Grundsteuerschuldner für das komplette Jahr ist grundsätzlich, wer am 01.01. desselben Jahres Eigentümer lt. Grundbuch ist. Sollte das Grundstück verkauft worden sein, erfolgt die Umschreibung immer zum nächsten 01. Januar.
Hauptfeststellungszeitpunkt für die Grundsteuerfestsetzung ab 2025 ist der 01.01.2022. Wer also zu diesem Zeitpunkt Eigentümer des Grundstücks war, erhält den Grundsteuerbescheid 2025, auch wenn das Grundstück zwischenzeitlich verkauft wurde. Eine Eigentumsumschreibung wird erst nachträglich vorgenommen. Auch hier ist die Stadt/Gemeinde an den Grundlagenbescheid des Finanzamts Zwiesel gebunden. Erst wenn dieser vorliegt, wird durch das Steueramt der Eigentumswechsel und die damit verbundene Umschreibung der Grundsteuer vollzogen.
An ihre Stadt/Gemeinde zu viel bezahlte Grundsteuer aufgrund rückwirkendem Eigentümerwechsel wird Ihnen in jedem Fall wieder zurückerstattet. Bitte sehen Sie deshalb von einer Lastschriftrückgabe ab. Dies verursacht nur unnötige Bankgebühren.
Da das Finanzamt aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 sehr im Rückstand mit der Aufarbeitung der Eigentümerwechsel ist, kann es momentan zu einer langen Bearbeitungsdauer kommen. Gerne können Sie sich für nähere Informationen bzw. einer schnelleren Bearbeitung hierzu direkt an das Finanzamt Zwiesel, Tel. 09922 507-0 (Zentrale) wenden.
VG Wemding
Steuerstelle